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Wir vermieten ausschliesslich von Musiklehrern anerkannte Schulinstrumente, die durch unsere Fachleute gründlich kontrolliert wurden.
| Instrument | Miete pro Monat in CHF |
|---|---|
| Querflöte, Piccolo, Klarinette, Trompete, Kornett, Posaune, Panflöte, Kinderwaldhorn | ab 40.00 |
| Es-Alto-Saxophon, Oboe, Waldhorn-F/B-Doppelhorn | ab 60.00 |
| Fagott, Sopran-Saxophon | ab 65.00 |
| Tenor-Saxophon | ab 75.00 |
| Alphorn in Ges, (Minimalmiete 1 Monat) | ab 100.00 |
| Alt- und Bassklarinette, Alt- und Bassflöte, Oboe d’Amore, Englischhorn, Bariton-Saxophon, Es-Alt-Horn, Tenorhorn, Euphonium, Tuba | Mietpreise auf Anfrage |
| Schlagzeug-Set | ab 60.00 |
Der Reparaturservice auf Mietinstrumente wird im Rahmen der normalen Abnützung von uns kostenlos übernommen. Beschädigungen müssen wir zu unseren offiziellen Tarifen belasten. Der Mietvertrag gilt für minimal 6 Monate und kann vor diesem Termin nicht gekündigt werden. Ab diesem Termin wiederholt sich der Vertrag von Monat zu Monat oder endet durch die Rückgabe des Mietinstrumentes auf Ende des angebrochenen Monates. Die Monatsraten sind im Voraus zu bezahlen. Bei Vertragsabschluss sind die ersten 3 Monatsraten fällig. Unsere Mietinstrumente sind nicht käuflich. Bei Kauf eines neuen Instrumentes der gleichen Art mit freier Marken- und Modellwahl werden innert 6 Monaten die bezahlten Mieten voll, danach zu 2/3 angerechnet. Mietraten ab dem 13. Monat werden für eine Mietanrechnung nicht mehr berücksichtigt. Für die Vertragsabwicklung ist ein persönlicher Ausweis wie Identitätskarte oder Fahrausweis unbedingt erforderlich. Bei Minderjährigen muss der Mietvertrag mit den Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden.
Wir vermieten Blasinstrumente und Schlagzeuge für Anlässe aller Art. Für Ihr Fest oder Konzert finden wir für Sie die ideale Lösung.
1 bis 30 Tage = doppelte Monatsmiete
31 bis 60 Tage = dreifache Monatsmiete
1 bis 30 Tage = CHF 80.00
31 bis 60 Tage = CHF 120.00